Shiatsu Ausbildung - Organisatorisches
Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die nachstehenden Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen des vereins zur förderung des shiatsu. Die schriftliche Anmeldung mit Anmeldekarte, Brief, Fax oder email ist rechtsverbindlich. Mündliche Anmeldungen sind nicht möglich.
Eine Anmeldung ab Stufe 2 kann erst nach Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen. Für die Anmeldung zur Stufe 4, 6 und 7 benötigen wir eine Kopie der Kurskarte.
Anmeldebestätigung
Nach der Anmeldung und nach Eingang der Mindestanzahl Anmeldungen erhalten Sie für jeden einzelnen Kurs die Rechnung zugestellt. Mit der Rechnung, die als Anmeldungsbestätigung gilt, sind Sie definitiv für den entsprechenden Kurs angemeldet.
Bei ausgebuchten Kursen erhalten Sie umgehend Bescheid und werden auf die Warteliste gesetzt. Wird ein Platz für Sie frei, werden Sie umgehend informiert.
Etwa zehn Tage vor Kursbeginn erhalten Sie die ausführlichen Informationen zum Kurs.
Für Praxisgruppen werden keine Teilnehmerlisten versandt.
Zahlung
Bitte zahlen Sie die Kursgebühr bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn. Verwenden Sie dafür bitte nur den zugestellten Einzahlungsschein, da er personen- und kursgebunden ist.
Mahnungen für offene Rechnungen müssen erst beglichen werden, ehe wir neue Anmeldungen berücksichtigen können. Die zweite Mahnung ist gebührenpflichtig.
Zahlungen aus dem Ausland
Bank-Spesen gehen vollständig zu Ihren Lasten. Nach Absprache können Teilnehmende aus dem Ausland die Teilnahmegebühren vor Ort bezahlen. Bitte bringen Sie dazu unbedingt den ausgestellten Einzahlungsschein mit.
Kurswiederholung
Wer während zwei Jahren keinen Stufenkurs besucht hat, muß vor der Anmeldung zum nächsten den zuletzt absolvierten Stufenkurs wiederholen. Nach Stufe 5 kann der Zeitraum von zwei Jahren überschritten werden, sofern Praxisgelegenheiten besucht werden. Ab drei Jahren ohne Kursbesuch entscheidet die Schulleitung, ob eine Wiederholung erforderlich ist.
Die Wiederholung eines Kurses der Stufen 1 bis 6 kann von den KursleiterInnen verbindlich auferlegt werden. Plätze für Wiederholende sind beschränkt. Die Teilnahmegebühr für Kurs-Wiederholungen der Stufen 1 bis 5 beträgt CHF 500.-
Kurswiederholungen zählen nicht als Ausbildungsstunden.
Abmeldung
Für Abmeldungen und Ummeldungen bis sechs Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr, abhängig von der Teilnahmegebühr, von CHF 10.– bis 50.– fällig.
Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird Teilnahmegebühr von 50% fällig.
Bei späterer Abmeldungen verbleibt die Teilnahmegbühr zu 100% beim ESI.
Bei krankheitsbedingter Abmeldung wird die Teilnahmegebühr abzüglich Bearbeitungsgebühr von CHF 10.– bis 50.– bei Vorlage eines Arztzeugnisses erstattet.
Verhinderungen
Wenn Sie an Ihrem Kurs nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte umgehend unser Sekretariat, damit eine Person der Warteliste nachrücken kann. Bei einer sehr kurzfristigen Verhinderung, wenn Sie im Sekretariat niemanden mehr erreichen, informieren Sie bitte direkt eine Person von der Warteliste und auch die Lehrperson.
Wichtig: Einzahlungsscheine/ Rechnungen nicht tauschen, da sie personen- und kursgebunden sind! Die ErsatzteilnehmerIn erhält eine neue Rechnung. Bei Kursabbruch nach Kursbeginn wird Ihnen die Teinahmegebühr nicht zurückerstattet.
Absenzen
Werden mehr als sechs Stunden eines Stufenkurses nicht besucht, muß er wiederholt werden; bei Fehlzeiten von weniger als sechs Stunden liegt eine Wiederholung im Ermessen der KursleiterIn. Die erste Lektion eines Kurses muß auf jeden Fall besucht werden.
Gutschrift
Anstelle einer Rückzahlung der Teilnahmegebühren geben wir in der Regel eine Gutschrift. Gutschriften können innerhalb von 2 Jahren eingelöst werden, danach verfallen sie.
Veränderungen, Kursausfall
Änderungen von Kursdaten, Kurszeiten und Kursorten bleiben vorbehalten. Der verein zur förderung des shiatsu behält sich vor, aus besonderen Gründen einen Kurs ausfallen zu lassen.
In diesen Fällen wird die volle Kursgebühr zurückerstattet. Der Verein haftet aber nicht für anderweitige Kosten und Ansprüche der Teilnehmenden.
Verantwortung
Mit der Unterschrift zur Anmeldung erklären Sie, daß Sie körperlich und psychisch in der Lage sind, die Verantwortung für die Teilnahme an den Kursen zu tragen. Über vorhandene körperliche und psychische Beschwerden ist die KursleiterIn zu Beginn des Kurses in Kenntnis zu setzen.
Der verein zur förderung des shiatsu haftet nicht für Vorfälle und Unfälle, die während oder nach einem Kurs auftreten. Die Versicherung während der Kurse und Praxisgelegenheiten ist Sache der Teilnehmenden.
Beschwerden
Für Beschwerden und Rekurs ist die Schulleitung zuständig.
